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   OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 1 U 28/07   

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https://dejure.org/2007,23977
OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 1 U 28/07 (https://dejure.org/2007,23977)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.2007 - 1 U 28/07 (https://dejure.org/2007,23977)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 1 U 28/07 (https://dejure.org/2007,23977)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arzthaftung bei Geburtsschaden: Behandlungsfehler bei der Schwangerenbetreuung durch Unterlassen von Untersuchungen zur Abschätzung des Geburtsgewichts bei Aufnahme in die Geburtsklinik und durch Unterlassen einer Ultraschalluntersuchung bei vorzeitigem Blasensprung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Armplexusparese als Geburtsschaden eines Kindes wegen eines Behandlungsfehlers durch Unterlassen von Untersuchungen zur Abschätzung des Geburtsgewichts bei Aufnahme in die Geburtsklinik; Bestehen einer Aufklärungspflicht über einen Kaiserschnitt bei zu ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 280; BGB § 823
    Keine Pflicht zur Aufklärung über alternative Sectio bei einem zu erwartenden Geburtsgewicht von ca. 3900 g

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1417
  • BeckRS 2007, 18851
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 1 U 28/07
    Die Schnittentbindung muss außerdem unter Berücksichtigung der Konstitution und Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellen (vgl. BGH NJW 2004, 1452).
  • OLG Bamberg, 28.07.2008 - 4 U 115/07

    Arzthaftung: "Vorverlagerung" der Pflicht zur Aufklärung über die

    Darüber hinaus betrug das von der Beklagten ermittelte Fötusgewicht lediglich 3.500 g. Wie sich aus dem nunmehr als Anlage B 6 vorgelegten Privatgutachten vom 9.10.2007 (= PGA III) ergibt, erreicht dieses Schätzgewicht noch nicht einmal annähernd den der 90. Perzentile entsprechenden Richtwert von 3.620 g (vgl. etwa OLG Stuttgart VersR 2007, 1417, Rd. 17) und erst recht nicht den der maßgebenden 95. Perzentile zugeordneten Richtwert von 3.770 g (PGA III a.a.O., S. 2,3 mit der dortigen Anlage 4).
  • OLG Naumburg, 10.04.2014 - 1 U 77/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung im Rahmen einer Geburtshilfe: Entbehrliche

    Die Aufklärung über die Möglichkeit der Sectio wird zumeist aber erst ab einem zu erwarteten Gewicht von mehr als 4.500 g verlangt (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 310, 312; OLG Köln, Urteil vom 17.4.2002, 5 U 131/01 - zitiert in juris Rdn. 17; OLG Düsseldorf VersR 2003, 114; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.5.2007, 1 U 28/07 - BeckRS 2007, 18851; OLG Bamberg VersR 2009, 259, 260).
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